Jugendamtselternbeirat Gummersbach

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Themen: JAEB, Elternbeirat-Tätigkeit, Projekte & News zu aktuellen Betreuungsfragen und Angeboten

Der JAEB
Der JAEB ist ein Gremium auf Grundlage des so genannten KiBiz-Gesetzes des Landes NRW.
(Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)).
 
Zu den Aufgaben des JAEB Gummersbach gehört es insbesondere, die Interessen der Elternschaft, im Besonderen die Interessen von Kindern mit Behinderungen und deren Eltern, gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, der Verwaltung und der Politik zu vertreten und bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen in Gummersbach betreffenden Fragen mitzuwirken. Der JAEB Gummersbach ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Er ist ist überparteilich, überkonfessionell und unabhängig.
 
Der Jugendamtselternbeirat Gummersbach wurde 2011 zum ersten Mal gewählt. Seither werden seine 7 Mitglieder jährlich von den Vertretern der Elternbeiräte aller derzeitigen 25 KiTa´s in Gummersbach gewählt.
weiterlesen
Zweck des JAEB
Wozu brauchen wir einen Jugendamt-Elternbeirat?
Die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (KiTa’s) sollte sich aufgrund des quantitativ gewachsenen Bedarfs/Angebots an Betreuungsplätzen nicht zu einer Kinderaufbewahrung entwickeln, sondern attraktiv, vielseitig, fördernd und ansprechend bleiben.
Durch die finanzielle Lage der Kommunen ist eine weitere Abnahme der Betreuungsqualität in den Einrichtungen zu befürchten. Viele KiTa’s arbeiten bereits jetzt mit Ihrem Personal am Limit und können viele Angebote zur individuellen Förderung nur noch „abgespeckt“ anbieten, da dafür oft kein Personal zur Verfügung steht bzw. ansonsten die Gruppen in dieser Zeit unterbesetzt wären. In dieser Situation brauchen die Kinder eine wirksame Vertretung ihrer Interessen und Bedürfnisse. Dazu ist es notwendig, dass wir uns als Eltern über die Elternbeiräte in den KiTa’s organisieren und vernetzen, um auf eventuelle Missstände auf-merksam zu machen.

Mit unserer ehrenamtlichen Arbeit im JAEB vernetzen wir die Elternschaft bzw. die Elternbeiräte der Gummersbacher KiTa’s miteinander, sammeln Informationen und erarbeiten als Team Forderungen und Lösungsvor-schläge und bringen sie z. B. in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Gummersbach ein. Wir stellen Delegierte für den Landeselternbeirat (LEB) und bringen somit die Themen, die bei vielen KiTas auftreten, gegenüber Verwaltung und Politik zur Sprache.
weiterlesen
Ziele und Aufgaben
Die Aufgabe des Jugendamts Elternbeirat der Stadt Gummersbach (JAEB Gummersbach) ist es, die Interessen der KiTa-Kinder und deren Eltern in Gummersbach im Dialog mit dem Jugendamt, den Trägern der Jugendhilfe und der Kindertagesein-richtungen zu vertreten.
Unsere Ziele:
  • Schaffung einer optimalen Kommunikation zwischen den  Elternbeiräten, der Eltern und allen Kitas, sowie dem Jugendamt.
  • Unterstützung der Arbeit der Elternbeiräte in den Einrichtungen der Kitas.
  • Bereitstellung von Informationen für Eltern/ Eltern-beiräte und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Einhaltung der Pflichten.
  • Unterstützung der Kommune und der Träger der Jugendhilfe, um ein hochwertiges und gerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für alle KiTa-Kinder in Gummersbach dauerhaft zu gewährleisten.
weiterlesen

Links

Liebe Elternbeiräte! Mittlerweile gibt es mehrere kostenlose Programme für Kindergärten bei denen Themen wie Ernährung, Bewegung, Entspannung, Bildung und seelisches wohlbefinden im Mittelpunkt stehen.

Nutzen Sie die kostenlosen Angebote und werden Sie aktiv in Ihrem Kindergarten!

Info für KiTa-Beiräte
Liebe Elternbeiräte!
 
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Nur mit Ihnen Zusammen können wir die Stadt Gummersbach
und das Land NRW auf die Bedürfnisse und Belange der Eltern
und Kindern in unseren KiTa’s  aufmerksam machen.
 
Es ist daher wichtig, dass Sie sich in Ihrer Kindertagesstätte
mit anderen Kindergarteneltern und den Elternbeiräten austauschen,
denn ohne den Austausch innerhalb der KiTa´s erhalten wir
kein Feedback und so bleiben wichtige Anliegen und Bedürfnisse ungeachtet.
 
Für alle Kindergarteneltern sind in erster Instanz die eigenen Elternbeiräte
die Ansprechpartner für Ihre Anliegen.
 
Die Elternbeiräte sind daher aufgerufen die Kommunikation
und den Austausch innerhalb der Kindergartenelternschaft zu fördern
und zu unterstützen z. B. durch die Einrichtung eines Elterncafés, 
welches z. B. einmal im Monat oder Quartal
im Kindergarten statt finden kann.
 
Auch ein Fragebogen an die Elternschaft kann hilfreich sein
um herauszufinden, was die Eltern beschäftigt.
Info für KiTa-Eltern
Liebe Elternschaft!

Wir Mitglieder des  JAEB können leider nicht mit allen Kindergarteneltern einzeln in Kontakt treten.

Wir möchten Sie daher ermutigen, sich mit Ihren Anliegen zunächst erstmal an einen Ihrer Elternbeiratsvertreter zu wenden.

Die Elternbeiräte können uns über die Anliegen in den KiTa’s informieren.

Vielleicht stellen wir dann fest, dass es ähnliche Anliegen auch in anderen KiTa’s gibt und somit Handlungsbedarf besteht.

Wir werden natürlich alle geäußerten Probleme, Anliegen etc. vertraulich behandelt. Auf Wunsch auch anonym.
Recht auf Mitwirken
Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen
Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft von Eltern und pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen.

„Das Personal der Kindertageseinrichtungen … arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. …“ (§ 9 Abs. 1 KiBiz)

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Trägern und Kindertageseinrichtungen ist wichtig,
weil die Eltern den pädagogischen Fachkräften das Wertvollste anvertrauen, das sie haben: ihre Kinder.
Eltern sind Experten für ihre Kinder.
Die Zusammenarbeit mit ihnen ist daher unverzichtbar.
 
Zusammenarbeit beschreibt eine wechselseitige Beziehung. Sie erfordert von Eltern als auch den pädagogischen Fachkräften ein hohes Maß an Trans-parenz über dem Umgang mit dem Kind sowie ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der Wertschätzung.
 
Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen vor Ort
Elternversammlung, Elternbeirat, Rat der Kindertageseinrichtung
 
Bis spätestens 10. Oktober wird jährlich in jeder Kindertageseinrichtung in NRW die „Elternversammlung“, bestehend aus allen Eltern der Einrichtung, einberufen. Aus dieser Runde wird der „Elternbeirat“ gewählt. Gemeinsam mit dem pädagogischen Personal und dem Träger der jeweiligen Einrichtung bildet der Elternbeirat den „Rat der Kindertageseinrichtung“.
 

„In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. … Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.“ (§ 9 Abs. 2 KiBiz)

Rechte & Pflichten der KiTa-Elternbeiräte
  
Die Rechte der Kita-Elternbeiräte sind in § 9 Abs. 4 KiBiz näher beschrieben:
Der Elternbeirat hat das Recht, rechtzeitig und ausführlich über folgende Themen vom Träger und der Leitung der KiTa informiert zu werden:
–         Entscheidungen über das pädagogische Konzept der Einrichtung
–         Entscheidungen über personelle Besetzung
–         Entscheidungen zur räumlichen- und sachlichen Ausstattung
–         Änderungen über die Hausordnung
–         Änderungen der Öffnungszeigen
–         Änderung bzw. Festlegung der jährlichen Aufnahmekriterien
  
Der Elternbeirat hat das Recht auf Anhörung bei Vorschlägen und Änderungswünschen. Gestaltungshinweise vom Elternbeirat hat der Träger entsprechend zu berücksichtigen.
In folgenden Bereichen bedarf es der Zustimmung des Elternbeirats:
–         finanzielle Entscheidungen
–         Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern
–         Entscheidungen über die Verpflegung
 
Pflichten:
Diesen Rechten von Eltern an institutioneller Vertretung ihrer Interessen und auf Mitwirkung gegenüber den Trägern stehen auch Pflichten gegenüber: dazu gehört die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes für vertrauliche (mündliche oder schriftliche) Informationen, die ihnen im Rahmen der Beiratstätigkeit bekannt geworden sind.
 
Elternmitwirkung auf Stadtebene:
Versammlung der Elternbeiräte zum sog. Jugendamtselternbeirat (JAEB) Einführung:
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der seit 1. August 2011 gültigen Fassung sieht erstmals eine gewählte Elternvertretung auf Stadt- und auf Landesebene vor.
 
Auf kommunaler Ebene ist dies die „Versammlung der Elternbeiräte“. Aus dieser Runde kann der so genannte „Jugendamtselternbeirat“ (JAEB) gewählt werden, der sich in einigen Städten auch „Stadtelternbeirat“ nennt. Auf dieser Basis bietet die gesetzliche Neuregelung allen Beteiligten auf kommunaler Ebene die Gelegenheit, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen.
  
Wahlverfahren:
Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich zu der „Versammlung der Elternbeiräte“ zusammenschließen. In der Zeit vom 11. Oktober bis 10. November kann jährlich aus ihrer Mitte der Jugendamtselternbeirat gewählt werden. Voraussetzung für die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirats ist, dass sich 15 % der Beiräte der Kindertageseinrichtungen an der Wahl beteiligt haben.

 Wahlberechtigt sind alle Kindertageseinrichtungen der öffentlichen und freien Träger als auch der privat-gewerblichen Träger, die den fachlichen Regelungen der §§ 1 bis 16 KiBiz unterliegen, auch wenn sie keine Finanzierung auf Basis der §§ 17 bis 24 erhalten. Nicht vom Geltungsbereich des KiBiz erfasst und damit nicht wahlberechtigt sind hingegen die so genannten Spielgruppen, die nicht dem fachlichen Anspruch des KiBiz entsprechen, z. B. weil sie deutlich geringere Betreuungszeiten aufweisen und demnach auch nicht dem umfassenden Bildungsanspruch des KiBiz entsprechen können.

Aufgaben des Jugendamtselternbeirates:
Der JAEB vertritt die Interessen der Eltern und ihrer Kindergartenkinder gegenüber den öffentlichen Träger der Jugendhilfe und freien Trägern der Jugendhilfe (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen etc.) und wirkt bei wesentlichen, alle Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk betreffenden Fragen, mit. Die Tätigkeit des JAEB umfasst nicht Belange einzelner Kindertageseinrichtungen oder persönliche Interessen, sondern die Interessen von Eltern und deren Kinder in den örtlichen Kindertageseinrichtungen insgesamt. Belange einzelner Kindertageseinrichtungen verbleiben weiterhin in der Verantwortung der dort gewählten Elternbeiräte. Welche Themen der Interessenvertretung besetzt werden, kann kommunal sehr unterschiedlich sein. Dies können Themenkomplexe sein, die alle oder mehrere Kindertageseinrichtungen betreffen z.B.
–         Betreuungsbedarfe der Eltern
–         Wünsche zum Angebot,
–         Elternbeiträge
–         fachliche Initiativen
–         kommunale Projekte,
 
Die Entscheidungskompetenz über Finanzen, Personal und konzeptionelle Fragen obliegen den Trägern der jeweiligen Einrichtungen und den dafür vorgesehenen Gremien.
Bei der Tätigkeit der Elternmitwirkungsgremien, so auch im JAEB, sollen die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern angemessen berücksichtigt werden. Damit wird dem Inklusionsgedanken Rechnung getragen, der z. B. auch in der bundesrechtlich verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention zum Ausdruck kommt und bei deren Umsetzung eine Bewusstseinsbildung für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung ist. Dies schließt nicht aus, dass der JAEB auch die besonderen Belange anderer Kinder, z.B. Kinder mit Migrationshintergrund, von benachteiligten oder hochbegabten Kindern, erörtert.
 
Pflichten:
Diesen Rechten von Eltern an institutioneller Vertretung ihrer Interessen und auf Mitwirkung gegenüber den Trägern stehen auch Pflichten gegenüber: dazu gehört die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes für vertrauliche (mündliche oder schriftliche) Informationen, die ihnen im Rahmen der Beiratstätigkeit bekannt geworden sind.
Elternmitwirkung auf Landesebene:
Landeselternbeirat Kita NRW
 
Themen die gesetzliche Rahmenbedingungen berühren bzw. einer Klärung auf Landesebene bedürfen, können im Landeselternbeirat zur Sprache gebracht werden.
 
Seit dem 01. August 2011 ist im KiBiz auch die Elternmitwirkung auf Landesebene vorgesehen. Dazu kann aus der Versammlung der Jugendamtselternbeiräte der Landeselternbeirat gewählt werden. Dies geschieht bis zum 30. November eines jeden Jahres (vgl. § 9 Abs. 7 und 8 KiBiz). Die Elternmitwirkung findet somit seit der Neufassung des KiBiz auf drei Ebenen statt: auf der Ebene der jeweiligen Kindertageseinrichtung, der Kommune und des Landes.
 
Links zu den Gesetzestexten:

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Kontakt

© 2021 – Jugendamtselternbeirat Gummersbach